1. Reparatur- und Serviceinformationen
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
3. Ergänzungen und Zusatzinformationen zu den AGB's

1. Reparatur- und Serviceinformationen

Notdienst
Über die Service-Rufnummer 08681-554 erreichen Sie fast immer kurzfristig einen Techniker. Auch außerhalb der Arbeitszeiten können Sie so bei nur geringen Zuschlägen schnelle Hilfe erwarten.

Wenn keiner zuständig ist: Huber-Service
Wir helfen Ihnen auch weiter, wenn Sie über bekannte Hotline-Nummern von Herstellern, Telekommunikationsfirmen, Energieversorgern oder von Ihren Versicherungen im Schadensfall an andere Stellen verwiesen werden ohne eine Problemlösung zu erhalten. Wir klären für Sie die Ursache und Zuständigkeiten bei Problemen und helfen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

guter Service kostet Geld - kostenloser Service kann leicht teuer werden
Serviceleistungen nehmen einen wesentlichen Kostenfaktor beim Betrieb moderner Techniken ein. Um diese Leistungen dauerhaft mit hoher Qualität anbieten zu können müssen Sie kostendeckend durchgeführt werden. Unsere Servicepreise sind daher gestaffelt.

Reparaturzuverlässigkeit
Die Behebung von Fehlern kann oft nur so zuverlässig sein wie die Fehlerangabe zum Problem. Helfen Sie uns beim Auffinden versteckter Fehler durch exakte Angaben zum Problem.

Softwarefehler
Nahezu
jede Software hat Fehler. Fraglich ist nur die Schwere der Auswirkungen. 100%ige Sicherheit gibt es im PC- und Telekommunikationsbereich nicht mehr. Bestes Beispiel hierfür sind die öffentlichen Programmabstürze bei der Vorstellung neuer Betriebssysteme. Wir helfen Ihnen, den nötigen Sicherheitsstand zu erreichen.

Datensicherung
Wir überprüfen gerne bei Ihnen die Möglichkeiten der sinnvollen Datensicherungen. Nur wenn ein vollständiger Datenverlust keinen nennenswerten Schaden bedeuten würde könnten Sie auf eine Datensicherung verzichten. Planungen sind auch über unsere technische Telefon-Hotline zu den üblichen Servicekosten möglich. Die Kosten hierfür sind meist nur ein Bruchteil verglichen mit dem eventuellen Verlust wichtiger Daten.

Papiereinzüge
Bei Problemen mit Papiereinzügen von Druckern, Faxgeräten usw. liegt die Ursache bei 95% der Fälle im Bereich des Papiers. Daher sind das Wechseln des Papiers, die Lage im Schacht und die korrekte Seitenwahl (vorne/hinten) oft die einfachste Abhilfemöglichkeit.

Wir helfen Ihnen weiter
Wir wollen Ihnen als Partner mit unseren
Leistungen und Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Wir unterstützen Sie auch gerne bei der Durchsetzung von individuellen Ansprüchen gegenüber den Herstellern und Versicherungen und bei Fehlern oder Unzulänglichkeiten im Bereich der Hard- und Softwareprodukte. Alle Leistungen außerhalb unserer gesetzlichen Gewährleistung müssen wir dabei in Rechnung stellen.

Probleme bei Gerätekombinationen
Da oftmals Komponenten verschiedener Hersteller und aus verschiedenen Vertriebsschienen zusammen genutzt werden bieten wir unsere Serviceleistungen meist auch für Produkte an, die nicht von uns e
rworben wurden. In der Praxis sind dies z.B. Fälle in denen Fax, ISDN-Geräte, PC's und Drucker gemeinsam betrieben werden. Bei Fernsehgerät, Video und Digitalreceiver an einer Antenneanlage ist dies ebenso leicht möglich wie bei der Elektroanlage in Wohnhaus und Betrieb. Wir übernehmen im Rahmen unserer Dienstleistungen auch hier gerne die Lösung Ihrer Probleme.

Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehende
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Lieferung
1.1 Erfüllungsort ist im Zweifel das Einzelhandelsgeschäft des Händlers.
1.2 Der Kunde ist gehalten, zumutbare Teillieferungen anzunehmen.
1.3 Teillieferungen sind gesondert zu bezahlen, soweit nicht berechtigte Belange dem entgegenstehen.

2. Gewährleistungen
2.1 Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 16 Tagen gerügt werden. Fällt der letzte Tag dieser Frist auf einen Sonn- oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Arbeitstag. In jedem Fall sollten bei einer Mängelrüge zweckmäßigerweise Kaufbeleg und Garantieurkunde mit vorgelegt werden.
2.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt für gebrauchte Gegenstände 1 Jahr.
2.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt für Arbeiten an Grundstücken und Gebäuden 2 Jahre. 

3. Eigentumsvorbehalt
3.1 Der verkaufte Gegenstand bleibt im Eigentum des Händlers bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehenden Ansprüche. Während dieser Zeit darf der Gegenstand weder veräußert noch verschenkt noch verliehen werden.
3.2 Von einer Pfändung, Zerstörung, Beschädigung oder einem Diebstahl ist der Händler unverzüglich zu unterrichten.
3.3 Der Kunde tritt schon jetzt etwaige Ansprüche gegen einen Schädiger oder einer Versicherung auf Ersatz wegen Zerstörung, Beschädigung o.ä. an den Händler ab. Der Händler nimmt die Abtretung an. Mit der vollständigen Erfüllung aller Ansprüche des Händlers aus diesem Vertrag gehen die abgetretenen Ansprüche wieder auf den Kunden über.
3.4 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, alle erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten fachmännisch durchführen zu lassen, soweit den Kaufgegenstand ordnungsgemäß und sorgfältig zu verwahren und zu behandeln.

4. Schadenersatz
4.1 Hat der Kunde die Ware nicht abgenommen und schuldet er deswegen Schadenersatz, so hat er 20% des Kaufpreises (ohne
Mehrwertsteuer) als pauschalen Schadenersatz zu bezahlen, ohne dass es eines besonderen Nachweises bedarf. Dem
Händler bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4.2 Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.
4.3 Die Haftung des Händlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Personenschäden, ferner nicht für die Verletzung solcher Pflichten, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten).
4.4 Schadenersatzansprüche, die nicht auf einem Mangel beruhen, verjähren in einem Jahr, sofern den Händler nur leichte Fahrlässigkeit trifft.

5. Datensicherung
5.1 Wird (insbesondere im Rahmen von Gewährleistungs- oder Reparaturarbeiten an Computern) dem Händler ein Datenträger überlassen, oder wird dem Händler der Zugriff hierauf gestattet, so hat der Kunde zuvor eigenverantwortlich dafür zu sorgen, daß vorhandene Daten gesichert werden, so dass diese im Falle eines Datenverlustes wieder aufgespielt werden können.
5.2 Die Datensicherung ist im Hinblick auf mögliche Datenverluste auch nach Beendigung der Arbeiten für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten.

6. Reparaturen
6.1 Wird ein mit dem Kunden vereinbarter Reparaturtermin von diesem nicht eingehalten, so hat der Kunde dadurch entstehende Kosten und Aufwendungen in angemessenem Umfang zu erstatten.
6.2 Die Aushändigung des reparierten Gegenstandes erfolgt regelmäßig nur gegen Vorlage der Auftragsbestätigung oder eines sonstigen Abholscheines. Muss – etwa wegen Verlustes eines solchen Berechtigungsscheins – die Abholberechtigung anderweitig nachgewiesen werden, so ist der Händler in geeigneter Weise dagegen abzusichern, dass er später unter Vorlage des Berechtigungsscheines durch einen Dritten erneut in Anspruch genommen wird.
6.3 Wird der reparierte Gegenstand nicht innerhalb von 1 Woche nach dem vereinbarten Abholtermin oder nach einer Abholungsaufforderung durch den Händler abgeholt, so wird die Abholung beim Kunden angemahnt. Erfolgt sodann die Abholung nicht innerhalb einer weiteren Woche nach Zugang der Mahnung, so haftet der Händler danach für Beschädigung oder Verlust nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7. Schlussbestimmungen
7.1 Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, so gibt die Vertragsurkunde den Inhalt der getroffenen Vereinbarung richtig und vollständig wieder. Abweichungen oder Zusätze gegenüber dem schriftlichen Vertragstext, die während der Vertragsverhandlungen und bis zum Vertragsschluss getroffen wurden oder getroffen worden sein sollen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7.2 Erfüllungsort ist der Firmensitz bzw. das Geschäft des Händlers.
7.3 Im kaufmännischen Verkehr ist ausschließlicher Gerichtsstand der Firmensitz des Händlers. Dasselbe gilt dann, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, oder wenn bei Klageerhebung sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort unbekannt ist.
7.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB's von der aktuellen Rechtsprechung als ungültig ausgelegt werden, so gilt eine dem ursprünglichen Sinn möglichst nahe kommende gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart. Die Gültigkeit der weiteren Punkte der AGB's wird dadurch nicht berührt.

3. Ergänzungen und Zusatzinformationen zu den AGB's

Gewährleistungsdauer
Im Zweifelsfall gilt der nach der jeweiligen Gesetzeslage zulässige Mindestzeitraum für die Gewährleistung als vereinbart. 

kostenlose Garantieleistungen sind
a) Garantieleistungen durch uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung (=z.B. Bring in Garantie)
b) Garantieleistungen des Herstellers vor Ort (soweit dies angegeben)
c) Gerätereparatur (ggf. Austausch) im Gewährleistungsfall, inklusive Arbeitszeit, Material/Teile/Geräte

Hersteller-Garantie
a) Hersteller und Lieferfirmen bieten oftmals einen Vor-Ort-Service oder eine direkte Abwicklung der Ansprüche aus der gesetzlich Gewährleistung an. Bedenken Sie, dass nur Garantie- und Gewährleistungsansprüche und meist keine Nebenleistungen abgedeckt sind. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten direkt an den entsprechenden Hersteller. Dieser kann Auskunft über die Anerkennung als kostenloser Garantie/Gewährleistungsfall geben und eine schnellere Abwicklung veranlassen. Ansprechpartner und Durchführung sind meist in den Geräteunterlagen geregelt, andernfalls können diese Informationen von uns recherchiert werden.
b) Sollte es sich nicht um einen Garantie- oder Gewährleistungsfall handeln, so werden entsprechende Kosten in Rechnung gestellt. Auf Wunsch übernehmen wir im Rahmen unserer Dienstleistungen auch die Organisation solcher Vorgänge.

Nebenleistungen/Dienstleistungspreisliste
a) Nebenleistungen, z.B. An- und Abfahrten, Versandkosten usw., sind nur kostenlose Leistungen, soweit sie durch den Hersteller abgegolten werden oder nach dem Stand der Rechtssprechung Teil der ordentlichen Gewährleistung sind. Alle anderweitigen Nebenleistungen werden wie übliche Service-Leistungen in Rechnung gestellt.
b) Unsere Telefon-Hotline wird wie Service-Zeit in Rechnung gestellt. Für die auf Mobilfunkanschlüsse weitergeleiteten Gespräche entstehen zusätzlich Kosten für die Mobilfunkverbindung. Anfragen bis 10 Minuten in Verbindung mit der Inbetriebnahme eines bei uns gekauften Neugerätes sind in der Regel kostenlos.
c) Für Garantieüberprüfung auch bei Ihnen im Büro oder zu Hause werden Fahrtkosten in Rechnung gestellt. Stellt sich durch die Überprüfung heraus, dass keine Ursache im Sinne der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche vorlag, so ist der komplette Serviceeinsatz kostenpflichtig.
d) Datensicherungsleistungen und Datenwiederherstellung sowie die Reproduktion individueller Installations- und Konfigurationseinstellungen sind in der Regel kostenpflichtige Zusatzleistungen.

Für folgende Fälle außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung entstehen keine Garantie- oder Gewährleitungsansprüche
a) Für Anfertigung von Datensicherungen, Datenwiederherstellung, Reproduktion von Installations- und Konfigurationseinstellungen.
b) Softwarefehler, die die Nutzbarkeit von Softwareprodukten und Betriebssystemen in nicht erheblichem Umfang unmöglich machen sowie deren Feststellung oder Behebungsversuche.
c) Ersatz- oder Leihgeräte sowie deren Lieferung, Installation, Konfiguration, Abholung usw. während einer zumutbaren Reparatur, Überprüfungs- oder Austauschzeit.
d) Zusätzliche Installationen und Konfigurationen an Ihren Geräten/Maschinen
e) die modernen Technologien sind äußerst komplex in Ihrer Funktionalität und Bedienung. So hat die Erfahrungen gezeigt, das oft 80-95% der Probleme im Bereich Bedienung und Bedienbarkeit oder Software (Programmierung) begründet sind. Dies sind in aller Regel keine Gewährleistungsfälle sondern allgemeines Nutzerrisiko.
f
) Die Gewährleistungspflicht greift nicht bei Fehlern oder Schäden, die auf einer falschen Installation, falschen Bedienung oder der Verwendung ungeeigneten oder fehlerhaften Zubehörs (z.B. Batterien) beruhen. Dasselbe gilt bei unzureichenden örtlichen Empfangsbedingungen oder auf einer mangelhaften Antenne beruht.



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