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1. Reparatur- und Serviceinformationen
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
3. Ergänzungen und Zusatzinformationen zu den AGB's
1. Reparatur- und Serviceinformationen
Notdienst
Über die Service-Rufnummer 08681-554 erreichen Sie fast immer kurzfristig
einen Techniker. Auch außerhalb der Arbeitszeiten können Sie so bei nur
geringen Zuschlägen schnelle Hilfe erwarten.
Wenn keiner zuständig ist: Huber-Service
Wir helfen Ihnen auch weiter, wenn
Sie über bekannte Hotline-Nummern von Herstellern,
Telekommunikationsfirmen, Energieversorgern oder von Ihren Versicherungen
im Schadensfall an andere Stellen verwiesen werden ohne eine Problemlösung
zu erhalten. Wir klären für Sie die Ursache und Zuständigkeiten bei
Problemen und helfen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
guter Service kostet Geld
- kostenloser Service kann leicht teuer werden
Serviceleistungen nehmen einen wesentlichen Kostenfaktor beim Betrieb
moderner Techniken ein. Um diese Leistungen dauerhaft mit hoher Qualität anbieten zu können müssen Sie kostendeckend
durchgeführt werden. Unsere Servicepreise sind daher gestaffelt.
Reparaturzuverlässigkeit
Die Behebung von Fehlern kann oft
nur so zuverlässig sein wie die Fehlerangabe zum Problem. Helfen Sie uns
beim Auffinden versteckter Fehler durch exakte Angaben zum Problem.
Softwarefehler
Nahezu
jede Software hat
Fehler. Fraglich ist nur die Schwere
der Auswirkungen. 100%ige Sicherheit gibt es im PC- und
Telekommunikationsbereich nicht mehr. Bestes Beispiel hierfür
sind die öffentlichen Programmabstürze bei der Vorstellung neuer
Betriebssysteme. Wir helfen Ihnen, den nötigen Sicherheitsstand zu
erreichen.
Datensicherung
Wir überprüfen gerne bei Ihnen die Möglichkeiten der
sinnvollen Datensicherungen. Nur wenn ein vollständiger Datenverlust
keinen nennenswerten Schaden bedeuten würde könnten Sie auf eine
Datensicherung verzichten. Planungen sind auch über unsere technische
Telefon-Hotline zu den üblichen Servicekosten möglich. Die Kosten hierfür
sind meist nur ein Bruchteil verglichen mit dem eventuellen Verlust
wichtiger Daten.
Papiereinzüge
Bei Problemen mit
Papiereinzügen von Druckern, Faxgeräten usw. liegt die Ursache bei 95% der
Fälle im Bereich des Papiers. Daher sind das Wechseln des Papiers, die
Lage im Schacht und die korrekte Seitenwahl (vorne/hinten) oft die
einfachste Abhilfemöglichkeit.
Wir helfen Ihnen weiter
Wir wollen Ihnen als Partner mit unseren
Leistungen und Dienstleistungen zur
Verfügung stehen. Wir unterstützen Sie auch gerne bei der Durchsetzung von
individuellen Ansprüchen gegenüber den Herstellern und Versicherungen und
bei Fehlern oder Unzulänglichkeiten im Bereich der Hard- und
Softwareprodukte. Alle Leistungen außerhalb unserer gesetzlichen
Gewährleistung müssen wir dabei in Rechnung stellen.
Probleme bei Gerätekombinationen
Da oftmals Komponenten verschiedener Hersteller und aus verschiedenen
Vertriebsschienen zusammen genutzt werden bieten wir unsere
Serviceleistungen meist auch für Produkte an, die nicht von uns erworben
wurden. In der Praxis sind dies z.B. Fälle in denen Fax, ISDN-Geräte, PC's
und Drucker gemeinsam betrieben werden. Bei Fernsehgerät, Video und Digitalreceiver
an einer Antenneanlage ist dies ebenso leicht möglich wie bei der
Elektroanlage in Wohnhaus und Betrieb. Wir übernehmen im Rahmen unserer
Dienstleistungen auch hier gerne die Lösung Ihrer Probleme.

Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehende
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Lieferung
1.1 Erfüllungsort ist im Zweifel das Einzelhandelsgeschäft des Händlers.
1.2 Der Kunde ist gehalten, zumutbare Teillieferungen anzunehmen.
1.3 Teillieferungen sind gesondert zu bezahlen, soweit nicht berechtigte
Belange dem entgegenstehen.
2. Gewährleistungen
2.1 Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 16
Tagen gerügt werden. Fällt der letzte Tag dieser Frist auf einen Sonn- oder
Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Arbeitstag. In jedem
Fall sollten bei einer Mängelrüge zweckmäßigerweise Kaufbeleg und
Garantieurkunde mit vorgelegt werden.
2.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt für gebrauchte Gegenstände 1 Jahr.
2.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt für Arbeiten an Grundstücken und
Gebäuden 2 Jahre.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1 Der verkaufte Gegenstand bleibt im Eigentum des Händlers bis zur
Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehenden
Ansprüche. Während dieser Zeit darf der Gegenstand weder veräußert noch
verschenkt noch verliehen werden.
3.2 Von einer Pfändung, Zerstörung, Beschädigung oder einem Diebstahl ist
der Händler unverzüglich zu unterrichten.
3.3 Der Kunde tritt schon jetzt etwaige Ansprüche gegen einen Schädiger oder
einer Versicherung auf Ersatz wegen Zerstörung, Beschädigung o.ä. an den
Händler ab. Der Händler nimmt die Abtretung an. Mit der vollständigen
Erfüllung aller Ansprüche des Händlers aus diesem Vertrag gehen die
abgetretenen Ansprüche wieder auf den Kunden über.
3.4 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet,
alle erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten fachmännisch
durchführen zu lassen, soweit den Kaufgegenstand ordnungsgemäß und
sorgfältig zu verwahren und zu behandeln.
4. Schadenersatz
4.1 Hat der Kunde die Ware nicht abgenommen und schuldet er deswegen
Schadenersatz, so hat er 20% des Kaufpreises (ohne
Mehrwertsteuer) als pauschalen Schadenersatz zu bezahlen, ohne dass es eines
besonderen Nachweises bedarf. Dem
Händler bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4.2 Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder ein
wesentlich niedrigerer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.
4.3 Die Haftung des Händlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Personenschäden, ferner nicht für die
Verletzung solcher Pflichten, die das Wesen des Vertrages ausmachen
(Kardinalpflichten).
4.4 Schadenersatzansprüche, die nicht auf einem Mangel beruhen, verjähren in
einem Jahr, sofern den Händler nur leichte Fahrlässigkeit trifft.
5. Datensicherung
5.1 Wird (insbesondere im Rahmen von Gewährleistungs- oder Reparaturarbeiten
an Computern) dem Händler ein Datenträger überlassen, oder wird dem Händler
der Zugriff hierauf gestattet, so hat der Kunde zuvor eigenverantwortlich
dafür zu sorgen, daß vorhandene Daten gesichert werden, so dass diese im
Falle eines Datenverlustes wieder aufgespielt werden können.
5.2 Die Datensicherung ist im Hinblick auf mögliche Datenverluste auch nach
Beendigung der Arbeiten für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist
aufrecht zu erhalten.
6. Reparaturen
6.1 Wird ein mit dem Kunden vereinbarter Reparaturtermin von diesem nicht
eingehalten, so hat der Kunde dadurch entstehende Kosten und Aufwendungen in
angemessenem Umfang zu erstatten.
6.2 Die Aushändigung des reparierten Gegenstandes erfolgt regelmäßig nur
gegen Vorlage der Auftragsbestätigung oder eines sonstigen Abholscheines.
Muss – etwa wegen Verlustes eines solchen Berechtigungsscheins – die
Abholberechtigung anderweitig nachgewiesen werden, so ist der Händler in
geeigneter Weise dagegen abzusichern, dass er später unter Vorlage des
Berechtigungsscheines durch einen Dritten erneut in Anspruch genommen wird.
6.3 Wird der reparierte Gegenstand nicht innerhalb von 1 Woche nach dem
vereinbarten Abholtermin oder nach einer Abholungsaufforderung durch den
Händler abgeholt, so wird die Abholung beim Kunden angemahnt. Erfolgt sodann
die Abholung nicht innerhalb einer weiteren Woche nach Zugang der Mahnung,
so haftet der Händler danach für Beschädigung oder Verlust nur noch bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, so gibt die Vertragsurkunde
den Inhalt der getroffenen Vereinbarung richtig und vollständig wieder.
Abweichungen oder Zusätze gegenüber dem schriftlichen Vertragstext, die
während der Vertragsverhandlungen und bis zum Vertragsschluss getroffen
wurden oder getroffen worden sein sollen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
7.2 Erfüllungsort ist der Firmensitz bzw. das Geschäft des Händlers.
7.3 Im kaufmännischen Verkehr ist ausschließlicher Gerichtsstand der
Firmensitz des Händlers. Dasselbe gilt dann, wenn der Kunde seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt,
oder wenn bei Klageerhebung sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort
unbekannt ist.
7.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB's von der aktuellen
Rechtsprechung als ungültig ausgelegt werden, so gilt eine dem
ursprünglichen Sinn möglichst nahe kommende gesetzlich zulässige Regelung
als vereinbart. Die Gültigkeit der weiteren Punkte der AGB's wird dadurch
nicht berührt.

3. Ergänzungen und Zusatzinformationen zu den AGB's
Gewährleistungsdauer
Im Zweifelsfall gilt der nach der jeweiligen Gesetzeslage zulässige Mindestzeitraum für
die Gewährleistung als vereinbart.
kostenlose Garantieleistungen sind
a) Garantieleistungen durch uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung
(=z.B. Bring in Garantie)
b) Garantieleistungen des Herstellers vor Ort (soweit dies angegeben)
c) Gerätereparatur (ggf. Austausch) im Gewährleistungsfall, inklusive Arbeitszeit, Material/Teile/Geräte
Hersteller-Garantie
a) Hersteller und Lieferfirmen bieten oftmals einen Vor-Ort-Service oder
eine direkte Abwicklung der Ansprüche aus der gesetzlich Gewährleistung
an. Bedenken Sie, dass nur Garantie- und Gewährleistungsansprüche und
meist keine Nebenleistungen abgedeckt sind. Wenden Sie sich in diesem Fall
am besten direkt an den entsprechenden Hersteller. Dieser kann Auskunft
über die Anerkennung als kostenloser Garantie/Gewährleistungsfall geben
und eine schnellere Abwicklung veranlassen. Ansprechpartner und
Durchführung sind meist in den Geräteunterlagen geregelt, andernfalls
können diese Informationen von uns recherchiert werden.
b) Sollte es sich nicht um einen Garantie- oder Gewährleistungsfall
handeln, so werden entsprechende Kosten in Rechnung gestellt. Auf Wunsch
übernehmen wir im Rahmen unserer Dienstleistungen auch die Organisation
solcher Vorgänge.
Nebenleistungen/Dienstleistungspreisliste
a) Nebenleistungen, z.B. An- und Abfahrten, Versandkosten usw., sind nur
kostenlose Leistungen, soweit sie durch den Hersteller abgegolten werden
oder nach dem Stand der Rechtssprechung Teil der ordentlichen
Gewährleistung sind. Alle anderweitigen Nebenleistungen werden wie übliche
Service-Leistungen in Rechnung gestellt.
b) Unsere Telefon-Hotline wird wie Service-Zeit in Rechnung gestellt. Für
die auf Mobilfunkanschlüsse weitergeleiteten Gespräche entstehen
zusätzlich Kosten für die Mobilfunkverbindung. Anfragen bis 10 Minuten in
Verbindung mit der Inbetriebnahme eines bei uns gekauften Neugerätes sind
in der Regel kostenlos.
c) Für Garantieüberprüfung auch bei Ihnen im Büro oder zu Hause werden
Fahrtkosten in Rechnung gestellt. Stellt sich durch die Überprüfung
heraus, dass keine Ursache im Sinne der gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche vorlag, so ist der komplette Serviceeinsatz
kostenpflichtig.
d) Datensicherungsleistungen und Datenwiederherstellung sowie die
Reproduktion individueller Installations- und Konfigurationseinstellungen
sind in der Regel kostenpflichtige Zusatzleistungen.
Für folgende Fälle außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung
entstehen keine Garantie-
oder Gewährleitungsansprüche
a) Für Anfertigung von Datensicherungen, Datenwiederherstellung,
Reproduktion von Installations- und Konfigurationseinstellungen.
b) Softwarefehler, die die Nutzbarkeit von Softwareprodukten und
Betriebssystemen in nicht erheblichem Umfang unmöglich machen sowie deren
Feststellung oder Behebungsversuche.
c) Ersatz- oder Leihgeräte sowie deren Lieferung, Installation,
Konfiguration, Abholung usw. während einer zumutbaren Reparatur,
Überprüfungs- oder Austauschzeit.
d) Zusätzliche Installationen und Konfigurationen an Ihren
Geräten/Maschinen
e) die modernen Technologien sind äußerst komplex in Ihrer Funktionalität
und Bedienung. So hat die Erfahrungen gezeigt, das oft 80-95% der Probleme
im Bereich Bedienung und Bedienbarkeit oder Software (Programmierung)
begründet sind. Dies sind in aller Regel keine Gewährleistungsfälle
sondern allgemeines Nutzerrisiko.
f) Die Gewährleistungspflicht greift nicht bei
Fehlern oder Schäden, die auf einer falschen Installation, falschen
Bedienung oder der Verwendung ungeeigneten oder fehlerhaften Zubehörs
(z.B. Batterien) beruhen. Dasselbe gilt bei unzureichenden örtlichen
Empfangsbedingungen oder auf einer mangelhaften Antenne beruht.

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